10. KOREANISTIK
Die Zwischenprüfung gliedert sich in einen sprachlichen und in einen sachkundlichen Teil. Die Überprüfung sowohl der Sprach- als auch der Sachkenntnisse erfolgt am Ende des vierten Fachsemesters, ggf. am Anfang des fünften Fachsemesters.
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Koreanistik soll der Studierende nachweisen:
a)Sprachlicher Teil
-
Die Fähigkeit, einen Text der modernen koreanischen Sprache im gemischten Schreibsystem unter Verwendung der üblichen Hilfsmittel ins Deutsche zu übersetzen,
-
sich mündlich in der koreanischen Sprache über Themen, die in den Konversationsübungen behandelt wurden, auszudrücken,
-
einen Text der älteren chinesischen Schriftsprache unter Verwendung der üblichen Hilfsmittel ins Deutsche zu übersetzen. Entsprechende Nachweise werden anerkannt, wenn sie im Rahmen eines sinologischen Studiums erbracht worden sind.
b)Sachkundlicher Teil
Grundkenntnisse auf folgenden Gebieten:
-
Landeskunde Koreas
-
Geschichte Koreas
-
Sprache und Literatur Koreas
welche durch die Lektüre der in einer Literaturliste als verpflichtend angegebenen Titel und der Arbeit in den Proseminaren erworben werden.
2.Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Koreanistik soll der Studierende nachweisen:
a)Sprachlicher Teil
-
identisch mit 1. a)
-
identisch mit 1. a)
Der Nachweis von Kenntnissen der älteren chinesischen Schriftsprache [entsprechend 1. a)] entfällt.
B. Voraussetzungen
1.Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Koreanistik sind nachzuweisen:
-
je ein benoteter Schein zu "Einführung in die koreanische Gegenwartssprache I und II"
-
ein benoteter Schein zu "Einführung in das gemischte Schreibsystem"
-
ein benoteter Schein zu "Lektüre leichter Texte im gemischten Schreibsystem"
-
zwei benotete Scheine zu "Lektüre mit Konversation"
-
je ein benoteter Schein zu den unter A.1. b) aufgeführten Proseminaren "Landeskunde Koreas", "Geschichte Koreas" und "Sprache und Literatur Koreas"
-
zwei benotete Scheine zur "Einführung in die ältere chinesische Schriftsprache".
2.Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Koreanistik sind nachzuweisen:
-
identisch mit B.1
-
je ein benoteter Schein zu den unter A.1.b) aufgeführten Proseminaren "Landeskunde Koreas" und "Geschichte Koreas".
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Koreanistik besteht aus:
a) Sprachlicher Teil
-
einer vierstündigen Klausur:
-
Übersetzung eines Textes aus der modernen koreanischen Sprache im gemischten Schreibsystem ins Deutsche unter Verwendung der üblichen Hilfsmittel,
-
einer leichten Konversation in koreanischer Sprache von 10-15 Minuten Dauer, die in den Konversationsübungen behandelt worden sind,
-
einer vierstündigen Klausur: Übersetzung eines Textes aus der älteren chinesischen Schriftsprache ins Deutsche unter Verwendung der üblichen Hilfsmittel.
b) Sachkundlicher Teil
Der Nachweis von Sachkenntnissen erfolgt in einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer, die sich auf die Fakten zur Landeskunde und Geschichte sowie Sprache und Literatur Koreas erstreckt, welche durch die Lektüre der in einer Literaturliste als verpflichtend angegebenen Titel und in der Arbeit in den Proseminaren erworben worden sind.
2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Koreanistik besteht aus:
a) Sprachlicher Teil
-
identisch mit C.1. a)
-
identisch mit C.1. b)
Eine Klausur in der älteren literarischen chinesischen Schriftsprache [entsprechend C.1. a)] entfällt.
b) Sachkundlicher Teil
identisch mit C.1. b).
Bei der Bildung der Zwischenprüfungsnote wird der Durchschnittswert der Leistungsscheine des Grundstudiums als eine Note dazugerechnet.
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Mit der Zwischenprüfung im Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte soll der Kandidat nachweisen:
-
a)Kenntnisse des Aufbaus und der Methode des Fachs, insbesondere die Fähigkeit zum vergleichenden Sehen, Beschreiben und Analysieren von Kunstwerken; Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Hilfsmitteln (Bibliographie).
-
b)Überblick über die nachantike Kunstgeschichte in Europa einschließlich ihrer außereuropäischen Entfaltung.
B. Voraussetzung
1. Für das Zeugnis der bestandenen Zwischenprüfung im Hauptfach Kunstgeschichte sind folgende Leistungsnachweise erforderlich:
a)Insgesamt fünf Scheine
-
davon vier benotete Scheine aufgrund von Seminararbeiten und
-
ein benoteter Schein aufgrund eines schriftlichen oder wahlweise mündlichen Tests. Dieser kann wiederholt werden.
b) Mindestens zwei Scheine sind durch schriftlich ausgearbeitete Referate zu erbringen, die in Proseminaren oder Seminaren gehalten werden.
c) Kandidaten, die von anderen Universitäten kommen, müssen mindestens einen benoteten Schein in einer Tübinger Lehrveranstaltung erwerben.
d) Nachzuweisen sind mindestens 32 Semesterwochenstunden (aus Proseminaren, Seminaren und Vorlesungen).
2. Für das Zeugnis der bestandenen Zwischenprüfung im Nebenfach Kunstgeschichte sind folgende Leistungsnachweise erforderlich:
a) Insgesamt drei Scheine,
-
davon zwei benotete Scheine und
-
ein Schein aufgrund eines schriftlichen oder wahlweise mündlichen Tests. Dieser kann einmal wiederholt werden.
b) Mindestens ein Schein ist durch ein schriftlich ausgearbeitetes Referat zu erbringen, das in einem Proseminar oder Seminar gehalten wird.
c) Nachzuweisen sind mindestens 16 Semesterwochenstunden (aus Proseminaren, Seminaren und Vorlesungen).
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung soll in der Regel zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden.
2. Begründete Ausnahmen, sofern sie nicht gesondert geregelt sind, müssen vom Institutsdirektor genehmigt werden.
3. Prüfungsleiter ist der geschäftsführende Direktor.
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung soll der Studierende nachweisen:
-
Angemessene Sprachbeherrschung einschließlich metrischer und stilistischer Grundkenntnisse,
-
Vertrautheit mit den wichtigsten Arbeitsmethoden und wissenschaftlichen Hilfsmitteln,
-
Überblick über einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte der römischen Literatur oder über die Entwicklung einer wichtigen Gattung,
-
genaue Bekanntschaft mit dem Werk eines repräsentativen Autors (bei umfangreichen Werken mit einem angemessenen Teil davon) oder mit einem entsprechenden Textquantum einer literarischen Gattung bzw. eines bestimmten Sachgebiets;
-
im Hauptfach außerdem: Einblick in Fragestellung und Methoden anderer Disziplinen, die sich ebenfalls mit dem griechisch-römischen Altertum beschäftigen, insbesondere mit der Archäologie, der Alten Geschichte, der antiken Philosophie und der antiken Religionswissenschaft.
B. Voraussetzungen
1. Bis zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen:
-
der Besuch von Lehrveranstaltungen, die sich auf die in A. genannten Gebiete beziehen, im Umfang von etwa 24 Wochenstunden im Nebenfach, von 27 Wochenstunden im Hauptfach,
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das Graecum und das Große Latinum für das Hauptfachstudium in Lateinischer Philologie, für das Nebenfachstudium das Große Latinum.
2. Unter den Lehrveranstaltungen nach B.1. müssen sich befinden:
-
mindestens drei Vorlesungen (zwei- oder dreistündig)
-
zwei mit Erfolg besuchte Unterseminare (je zweistündig)
-
zwei mit Erfolg besuchte Stilübungen (Unterstufe I und II, je zweistündig)
-
mindestens eine mit Erfolg besuchte Lektüreübung (zweistündig)
-
im Hauptfachstudium ein erfolgreich besuchtes Unterseminar (zweistündig) aus den in A.5. genannten Gebieten (im Studiengang Staatsexamen nicht aus dem Gebiet antike Religionswissenschaft). Für den Fall, daß beide Fächer (Griechische und Lateinische Philologie) studiert werden, genügt für den Studiengang Staatsexamen die Teilnahme an einem fachfremden Unterseminar, für den Magisterstudiengang wird der Nachweis von zwei fachfremden Unterseminaren aus verschiedenen Gebieten gefordert.
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung wird in der Regel durch zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abgelegt.
2. Die erste Klausur prüft die aktive Sprachbeherrschung. Sie besteht aus einer Übersetzung ins Lateinische.
Die zweite Klausur prüft das Textverständnis. Sie besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen Textes ins Deutsche (im Hauptfach 170-200 Wörter; im Nebenfach 150-170 Wörter). Zusatzfragen, die sich aus dem Text ergeben, sind möglich.
Die Klausuren werden in der Regel im Rahmen der Stilübungen der Unterstufe II sowie der Unterseminare und Lektüreübungen, die mit einer entsprechenden Klausur verbunden waren, abgelegt. Die Dauer der Klausuren beträgt zwei Stunden. Ihr Ergebnis wird auf dem Seminarschein getrennt von der Bewertung der übrigen Leistungen ausgewiesen.
3. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die in A. genannten Anforderungen. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Im Nebenfach wird der Umfang des zu bearbeitenden Pensums gegenüber dem Hauptfach reduziert.
4. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus dem Ergebnis der beiden Klausuren und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1:1. Eine Anrechnung von Leistungsnachweisen aus dem Grundstudium erfolgt nicht.
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der Prüfungsordnung. - Sekretariat(sinologie@uni-tuebingen.de)