10. KOREANISTIK

Die Zwischenprüfung gliedert sich in einen sprachlichen und in einen sachkundlichen Teil. Die Überprüfung sowohl der Sprach- als auch der Sachkenntnisse erfolgt am Ende des vierten Fachsemesters, ggf. am Anfang des fünften Fachsemesters.
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Koreanistik soll der Studierende nachweisen:
a)Sprachlicher Teil b)Sachkundlicher Teil
Grundkenntnisse auf folgenden Gebieten: welche durch die Lektüre der in einer Literaturliste als verpflichtend angegebenen Titel und der Arbeit in den Proseminaren erworben werden.
2.Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Koreanistik soll der Studierende nachweisen:
a)Sprachlicher Teil Der Nachweis von Kenntnissen der älteren chinesischen Schriftsprache [entsprechend 1. a)] entfällt.

B. Voraussetzungen
1.Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Koreanistik sind nachzuweisen:

2.Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Koreanistik sind nachzuweisen: C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Koreanistik besteht aus: a) Sprachlicher Teil b) Sachkundlicher Teil Der Nachweis von Sachkenntnissen erfolgt in einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer, die sich auf die Fakten zur Landeskunde und Geschichte sowie Sprache und Literatur Koreas erstreckt, welche durch die Lektüre der in einer Literaturliste als verpflichtend angegebenen Titel und in der Arbeit in den Proseminaren erworben worden sind.
2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Koreanistik besteht aus:
a) Sprachlicher Teil Eine Klausur in der älteren literarischen chinesischen Schriftsprache [entsprechend C.1. a)] entfällt.
b) Sachkundlicher Teil
identisch mit C.1. b).
Bei der Bildung der Zwischenprüfungsnote wird der Durchschnittswert der Leistungsscheine des Grundstudiums als eine Note dazugerechnet.

11. KUNSTGESCHICHTE

A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Mit der Zwischenprüfung im Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte soll der Kandidat nachweisen: B. Voraussetzung
1. Für das Zeugnis der bestandenen Zwischenprüfung im Hauptfach Kunstgeschichte sind folgende Leistungsnachweise erforderlich:
a)Insgesamt fünf Scheine b) Mindestens zwei Scheine sind durch schriftlich ausgearbeitete Referate zu erbringen, die in Proseminaren oder Seminaren gehalten werden.
c) Kandidaten, die von anderen Universitäten kommen, müssen mindestens einen benoteten Schein in einer Tübinger Lehrveranstaltung erwerben.
d) Nachzuweisen sind mindestens 32 Semesterwochenstunden (aus Proseminaren, Seminaren und Vorlesungen).
2. Für das Zeugnis der bestandenen Zwischenprüfung im Nebenfach Kunstgeschichte sind folgende Leistungsnachweise erforderlich:
a) Insgesamt drei Scheine, b) Mindestens ein Schein ist durch ein schriftlich ausgearbeitetes Referat zu erbringen, das in einem Proseminar oder Seminar gehalten wird.
c) Nachzuweisen sind mindestens 16 Semesterwochenstunden (aus Proseminaren, Seminaren und Vorlesungen).

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung soll in der Regel zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden.
2. Begründete Ausnahmen, sofern sie nicht gesondert geregelt sind, müssen vom Institutsdirektor genehmigt werden.
3. Prüfungsleiter ist der geschäftsführende Direktor.


12. LATEINISCHE PHILOLOGIE

A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung soll der Studierende nachweisen:
B. Voraussetzungen
1. Bis zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen:
2. Unter den Lehrveranstaltungen nach B.1. müssen sich befinden:
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung wird in der Regel durch zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abgelegt.
2. Die erste Klausur prüft die aktive Sprachbeherrschung. Sie besteht aus einer Übersetzung ins Lateinische. Die zweite Klausur prüft das Textverständnis. Sie besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen Textes ins Deutsche (im Hauptfach 170-200 Wörter; im Nebenfach 150-170 Wörter). Zusatzfragen, die sich aus dem Text ergeben, sind möglich.
Die Klausuren werden in der Regel im Rahmen der Stilübungen der Unterstufe II sowie der Unterseminare und Lektüreübungen, die mit einer entsprechenden Klausur verbunden waren, abgelegt. Die Dauer der Klausuren beträgt zwei Stunden. Ihr Ergebnis wird auf dem Seminarschein getrennt von der Bewertung der übrigen Leistungen ausgewiesen.
3. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die in A. genannten Anforderungen. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Im Nebenfach wird der Umfang des zu bearbeitenden Pensums gegenüber dem Hauptfach reduziert.
4. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus dem Ergebnis der beiden Klausuren und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1:1. Eine Anrechnung von Leistungsnachweisen aus dem Grundstudium erfolgt nicht.

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